Steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden

Spenden an eine politische Partei sind nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) in besonderem Maße steuerlich begünstigt.

Bis zu eine Obergrenze von 1.650 Euro / Jahr für Alleinstehende (3.300 Euro für Verheiratete) werden 50 % Ihrer Spende direkt von der Steuerschuld abgezogen, wenn Sie eine Spendenbescheinigung der AfD vorweisen.

Die andere Hälfte kann im Rahmen des Sonderausgabenabzuges innerhalb bestimmter Höchstgrenzen ggf. zusätzlich berücksichtigt werden.

Umgekehrt erhält die AfD neben Ihrer Spende vom Staat Mittel aus der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien in Form eines Zuschlages von 45 % auf den Betrag Ihrer Spende.

Ihre Spende lohnt sich daher für die AfD weit über den Betrag hinaus, den Sie spenden.

Sie selbst erhalten über Ihr Finanzamt die Hälfte Ihrer Spende durch entsprechende Verminderung Ihrer zu entrichtenden Steuer wieder zurück.